Zeitsparer-News: Zu viel Geld für Studenten vom Staat?

März 25th, 2013 von Anita

26.02.2013: Experten bemängeln: Von Freibeträgen und kostenfreien Studienplätzen profitieren vor allem die Reichen. Obwohl Deutschland jedes Jahr Milliarden in die Bildung stecke, würde das Geld falsch angelegt.

„In Deutschland steht die Verteilung der öffentlichen und privaten Finanzierungslasten der Bildung auf dem Kopf“, so das Ergebnis der Studie zur „Bildungsfinanzierung neu gestalten“, die die Stiftung Marktwirtschaft in Berlin vorstellte.

Es werde zu viel Geld für Studenten ausgegeben, dagegen zu wenig für Vorschulkinder. Denn, in der vorschulischen Phase werde zu sehr, in der Hochschulphase dagegen zu wenig auf private Initiative vertraut. Die Folge: der Zugang zur Bildung ist ungleich verteilt.

Um diesen Mangel zu beheben, fordern die Ökonomen Studiengebühren zu erheben und sämtliche Steuerfreibeträge für Eltern ersatzlos zu streichen, den Besuch von Kindergärten dagegen direkt zu fördern. Die Idee dahinter ist, die so genannten externen Effekte der Bildung besser auszugleichen. Der Staat profitiert – zum Beispiel in Form von demokratiemündigen Bürgern – besonders stark von der Ausbildung in Schulen und Kindergärten. Die Erträge eines Hochschulstudiums dagegen verbucht, etwa in Form eines höheren Einkommens, stärker der einzelne Akademiker. Er sollte daher auch stärker an den Kosten beteiligt werden.

Laut Studie tragen in Deutschland die privaten Haushalte knapp dreißig Prozent der Kosten für die vorschulische Bildung, in Frankreich, den Niederlanden oder Großbritannien dagegen weniger als zehn Prozent. Bei der Hochschulbildung dagegen werden die Privaten hierzulande deutlich weniger zur Kasse gebeten als in den meisten anderen Industrieländern.

 

Quellen: dpa / Welt Online / Stiftung Marktwirtschaft

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Zeitsparer-News: Gerichtsurteil: Studiengebühren auch nach Studienende

August 13th, 2012 von Anita

19.07.2012: 60 Prüfungen in 20 Monaten und nebenbei noch eine Banklehre: Marcel Pohl (22) hat geschafft, wovon andere Studis nur träumen. Er hat sein Studium in Rekordzeit abgeschlossen. Bachelor und Master in vier Semestern, statt in der Regelstudienzeit von elf. Doch weil er nach seiner Exmatrikulation die Studiengebühren an die private Dortmunder Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) einstellte, wurde er von der Uni auf 3000 Euro Rückzahlung verklagt. Zu recht, wie das Amtsgericht Arnsberg (Az: 12 C 64/12) urteilte.

Die Begründung: Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den „Semesterbeiträgen“ öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter und verbindlicher Gesamtpreis für das Studium. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass Pohl die Gelegenheit zum Studium und zum Abschluss zu jeder Zeit gegeben war. Anders als ein Studienabbrecher, der nicht mehr die volle Gebührenhöhe zahlen muss, hatte Pohl die Leistungen der Uni in vollem Umfang in Anspruch genommen. Ein Kündigungsrecht sei damit auszuschließen.

Möglich wurde Pohls Turbo-Studium durch einen ausgeklügelten Plan. Zusammen mit zwei Freunden teilte er sich die zeitgleich stattfindenden Vorlesungen des dualen Studiengangs auf. Tagsüber absolvierten sie ihre Lehre, abends und am Wochenende besuchten sie Seminare an verschiedenen Standorten der mehr als 20 deutschen FOM-Zweigstellen. Danach wurde nachgearbeitet. Die Studenten rechneten sich aus, dass jeder von ihnen so nur ein Drittel der Kurse besuchen müsse. Ihre Pläne hatte das Trio zuvor mit der Studienleitung abgestimmt.

Prorektor Stefan Heinemann ist trotz des Rechtstreits von Pohls Leistungen begeistert. Doch wenn Blitz-Studenten weniger zahlen würden, müsse die Hochschule die „Normalstudenten“ höher belasten, Heinemann.

 

Für öffentliche Hochschulen gilt weiterhin: Wer sein Studium an einer schneller beendet als es die Regelstudienzeit vorsieht, muss keine Studiengebühren mehr bezahlen.

 

 

Quellen: Spiegel / dpa / Frankfurter Allgemeine Zeitung / Focus / Welt

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Zeitsparer-News: Stress um Studiengebühren in Bayern

Dezember 20th, 2011 von Anita

16.12.2011: Bayerns Unis horten Millionen: Eigentlich ist den Universitäten eine zeitnahe Verwendung der eingenommenen Studiengebühren gesetzlich vorgeschrieben, doch bei den bayrischen Unis bleiben Millionenbeträge auf den Konten liegen. Obwohl sie vom Minister verpflichtet wurden, ihre Restmittel bis zum Sommer auf zehn Prozent zu reduzieren, gelingt dies nur in wenigen Fällen. Dass das Horten der Mittel ein Ärgernis sei, gibt sogar der neue hochschulpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Oliver Jörg, zu. Das Geld solle ja unmittelbar den Studierenden zugute kommen und so ist auch er der Ansicht, dass die Gebühren reduziert werden müssten, wenn sich keine konkrete Verwendung dafür finde.

Derzeit studieren 322.000 Studis an bayerischen Hochschulen, die je nach Uni 300 bis 500 Euro zahlen müssen. Das bedeutet jedes Semester Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Die Unis wissen nicht wohin mit dem Geld, doch zum Weihnachtsfest beschert die Universität Bamberg ihren Studenten eine Gebührenerhöhung um 50 Euro.

Dabei es gibt ständig Konflikte um die Verwendung des Geldes: Denn während an einigen Unis zum Beispiel Bauten finanziert werden, ist das an anderen Unis tabu. Denn Gebäude gehören zur Grundausstattung, für die der Staat und nicht die Studierenden aufkommen müssen. Eine zentrale Übersicht, wofür die Studiengebühren ausgegeben werden, gibt es nicht und somit bleibt die Transparenz auf der Strecke. Plädieren Studenten für eine Senkung der Studiengebühren, werden sie dann von der Hochschulleitung und dem Senat überstimmt. „Das ist gang und gäbe. Die Gremien sind zwar paritätisch besetzt, wie es das Gesetz vorschreibt. Vielfach werden dort nur Vorschläge erarbeitet, letztlich entscheidet die Hochschulleitung oder der Senat“, sagt Ulrike Gote, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, in einem Interview der Süddeutschen Zeitung. „Bisher geben Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch und einige Uni-Präsidenten den Studenten die Schuld, dass Projekte verhindert werden.“

Heubisch spielt die Situation herunter und verweist auf Erfolge, die Kritiker wie Michael Piazolo, Hochschulexperte der Freien Wähler im Landtag, als zu gering erachten. „Es kommt zu wenig bei denen an, die es bezahlt haben. Überfüllte Hörsäle, Mensen und Bibliotheken, marode Gebäude, mangelnder Wohnraum und zu wenig Lehrangebote – die Situation wird immer problematischer.“ Die Abschaffung der Studiengebühren sei daher die einzige Konsequenz für diese ungeheuerliche Situation. In Bayern laufen derzeit Volksbegehren der Piratenpartei und der Freien Wähler für eine Abschaffung der Studiengebühren. Die SPD will sie mit einer Massenpetition im Landtag zu Fall bringen.

 

 

Quellen: taz Online / Süddeutsche Zeitung / www.bafoeg-aktuell.de / www.gruene-fraktion-bayern.de / www.studis-online.de

 

Wohin fließen die Studiengebühren? Grüne legen Sachstand vor: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/pressezusammenfassung_wohin_fliessen_die_studiengebuehren.pdf

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Zeitsparer-News: Neues Hochschulgesetz soll Studiengebühren ab 2012 in Rheinland-Pfalz abschaffen

November 30th, 2011 von Anita

11.11.2011: Erstmals hat der Landtag über den neuen Entwurf beraten: Zu der Abschaffung der Studiengebühren sieht der Gesetzentwurf vor, dass Drittmittel die den Hochschulen zur Verbesserung der Lehrqualität zur Verfügung stehen, ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Weitere Änderungen sollen für die akademische Selbstverwaltung gelten: So sollen die Sitzungen der Hochschulräte künftig grundsätzlich hochschulöffentlich sein.

Mit der Gesetzesvorlage setzt die Landesregierung im Hochschulbereich zentrale Forderungen des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um.

Laut Wissenschaftsministerin Doris Ahnen gingen den Hochschulen durch die Abschaffung der Studienbeiträge Einnahmen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro jährlich verloren, gleichzeitig entfielen jedoch auch personelle Kosten und der mit den Studienkonten verbundene bürokratische Aufwand, den die rheinland-pfälzische Landesregierung nun auch einsparen könne.

Mit Ausnahme von Bayern und Niedersachsen rückten nun alle Bundesländer, die bislang allgemeine Studiengebühren erhoben haben, von diesen wieder ab.

 

Quellen: Frankfurter Rundschau / www.studis-online.de / Johannes Gutenberg Universität Mainz URL: www.uni-mainz.de/studium/167_DEU_HTML.php

 

 

 

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Zeitsparer-News: Erststudium doch nicht von der Steuer absetzbar

Oktober 31st, 2011 von Anita

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil des Bundesfinanzhofs vom August wieder aufgehoben: Die Ausgaben für das Erststudium können nun doch nicht rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden. Da haben sich deutsche Studenten zu früh gefreut. In voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend hätten die Studis die Kosten fürs Studium absetzen können, doch das hätte für den Bundeshaushalt empfindliche Steuereinbußen bedeutet.  Aus diesem Grund stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP für die “Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage”, die rückwirkend ab 2004 gelten soll.

Offizielle Begründung:  Das erste Studium sei “der privaten Lebensführung zuzuordnen”.

 

Ein Trostpflaster: Studenten, die in ihrem Job während des Studiums überdurchschnittlich viel verdienen können ihre Ausbildungskosten (z.B. hohe Studiengebühren), wie bisher als Sonderausgaben absetzen, ab 2012 wird der Maximalbetrag dafür von 4000 auf 6000 Euro erhöht.

 

Quellen: Süddeutsche Zeitung / Welt Online / Spiegel Online

 

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Zeitsparer-Fokus: Studienkosten von der Steuer absetzen – zu früh gefreut

September 13th, 2011 von Anita

Im August hat de Bundesfinanzhof (BFH) entschieden: Die Kosten für das Erststudium können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Bisher konnten nur die Kosten eines Zweitstudiums als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10).

 

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil wieder ausgehebelt!

Änderungen erfahrt ihr bei UNS!

 

Es wäre schön gewesen….

•Miete am Studienort

•Fahrtkosten

•Arbeitsmaterialien wie Computer und Fachliteratur

•Studien- und Verwaltungsgebühr, die an die Universität gezahlt werden,

 

können als vorweggenommene Werbungskosten festgestellt und bei späteren Einkommenssteuerveranlagungen berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn man von den Eltern finanziell unterstützt wird oder ein Auslandssemester macht.

 

So funktioniert’s: Als Student ohne steuerpflichtige Einkünfte reicht man in einer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt die Werbungskosten ein. Mangels eigener Einkünfte erstellt dann das Finanzamt einen Verlustvortragsbescheid. So entsteht über die Jahre ein Polster und wenn man dann später in einem Arbeitsverhältnis Steuern zahlen muss, kann man die Kosten absetzen. Wenn man bereits als Student einen steuerpflichtigen Job hat, werden die Werbungskosten ganz normal in demselben Jahr abgesetzt. Da kommt in einem Jahr schnell ein fünfstelliger Betrag zustande.

 

Thorben Wengert / pixelio.de

 

Ist man kein Studi mehr, kann man die Kosten trotzdem bis vier Jahre (bis 2007) rückwirkend geltend machen. Dabei gilt: Als Steuerpflichtiger muss ich dem Finanzamt seine Ausgaben nachweisen und das ist nicht immer einfach. Im Regelfall geschieht der Nachweis über Quittungen, Kontoauszüge und Mietverträge und die wenigsten bewahren Rechnungen für Literatur oder Arbeitsmaterialien auf.

 

! Hat man seit 2007 bereits eine Steuererklärung abgegeben, hat man leider Pech gehabt, da somit bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Werbungskosten hinreichend in Zusammenhang mit dem späteren Betätigungsfeld stehen sollten. Hat man Jura studiert und arbeitet nun als Modedesigner, könnte es sogar zur rückwirkenden Aberkennung der Werbungskosten führen.

 

 

 

Quellen: Welt Online / Reuters Deutschaland / www. bafoeg-aktuell.de / Spiegel Online

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Zeitsparer-News: Baden-Württemberg schafft Studiengebühren wieder ab

August 16th, 2011 von Anita

26.07.2011: Die Stuttgarter Landesregierung die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren beschlossen: Bislang müssen die Studierenden für Master- und weiterführende Studiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. „Mit der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren setzen wir ein Zeichen für einen fairen Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden“ erklärten Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer. In Anbetracht der steigenden Studierendenzahlen könnten die Hochschulen so im Jahr 2012 voraussichtlich Qualitätssicherungsmittel in Höhe von über 150 Millionen Euro erwarten.

 

Quellen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württeemberg / Zeit Online / Spiegel Online / Stuttgarter Zeitung

 

 

 

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ZeitsparerNews – was war los im Dezember

Januar 5th, 2011 von Anita

nicht all zu viel war los – aber die wenigen studienrelevanten Meldungen stehen hier für euch zusammengefasst.

Den Versand des E-Mail-Journals werden wir auf Mitte Januar verschieben, da es dann wahrscheinlich schon wieder mehr Neuigkeiten gibt – auch aus dem Unidog-Team.


Ein Bundesland gegen den Rest der Welt

15.12.2011: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat das dortige Hochschulgesetz geändert: Mit den Stimmen der SPD und der CDU wurden den Universitäten und Fachhochschulen neue Freiheitsgrade, losgelöst von der Bologna-Reform, verliehen. Diese sehen nicht nur eine Wiedereinführung des Diplomgrades in den Ingenieurstudiengängen vor. In Zukunft müssen dort die Studiengänge auch nicht alle fünf Jahre mit dem Verfahren der „Programmakkreditierung” überprüft werden, das bundesweit als zu teuer und informationsarm kritisiert wird. Nur wenn Studiengänge bedeutend geändert werden, soll eine „Reakkreditierung” noch nötig sein. Ein freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland wird nicht länger auf die Regelstudienzeit angerechnet und beim Zugang zum Masterstudium wir der Zugang nur verwehrt, wenn im Einzelfall erkennbar ist, dass das Masterprogramm nicht erfolgreich absolviert werden kann. Die Abschlussnote als pauschale Zugangshürde wurde ebenfalls abgeschafft. Dem Bedürfnis vieler Studierenden trägt schließlich die Einführung des Teilzeitstudiums mit der Möglichkeit einer längeren Regelstudienzeit Rechnung.

Quellen: Zeit Online, Studenten Presse, Frankfurter Allgemeine Zeitung


Versuch in Baden-Württemberg die Studiengebühren zu kippen ist gescheitert

15.12.2010: Die Erhebung von Studiengebühren in Baden- Württemberg ist rechtmäßig: Das Bundesverwaltungsgericht hat vier Klagen aus Baden-Württemberg abgewiesen und sieht Studiengebühren nicht als „unüberwindliche soziale Barriere” an. Auch die Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst vor dem Studium sowie Erziehungszeiten wirkten sich nicht auf die Gebührenpflicht aus. Studierende in Baden-Württemberg müssen seit dem Sommer 2007 pro Semester 500 Euro bezahlen. Erfolg hatte lediglich die Klage eines Studenten, der sich im Asta und in der Verwaltung der Uni Karlsruhe engagiert hatte. Er erreichte, dass das Land ihn für zwei Semester von den Gebühren freistellt, da sich das Studium durch die Arbeit verzögert habe.


Quellen: Spiegel Online, Badische Zeitung, CampusReporter


Zu wenig Zeit für Kind und Nebenjob – Hochschulen bieten zu wenig Teilzeitstudiengänge an

29.12.2010: Das Studienangebot schrammt an der Lebenswirklichkeit der Studierenden vorbei: Viele Teilzeitstudenten müssen gravierende Nachteile in Kauf nehmen, obwohl sie an den Hochschulen keineswegs eine Randerscheinung sind. Teilzeitstudiengänge sind Mangelware, das hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft jetzt kritisiert. Mehr als ein Viertel der zwei Millionen deutschen Studierenden absolviere sein Studium faktisch in Teilzeit. Nur rund  355 der  insgesamt 8.517 grundständigen Studiengänge sind laut Hochschulrektorenkonferenz für ein Teilzeitstudium geeignet. Und die Bologna-Reform hat es Teilzeit-Studenten nicht leichter gemacht, da viele Studiengänge heute deutlich verschulter sind als früher. Daher die Forderung des Stiftverbandes: Studiengebühren nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Studienleistungen berechnen und Studienmodule einzeln verbuchen, wo die dort erworbenen Credit-Points (ECTS-Punkte) flexibel angehäuft werden können.

Quellen: Homepage des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft, Frankfurter Rundschau, bildungsblick.de, Süddeutsche Zeitung




Anwesenheitsnotiz – Zeitschrift von und für Studenten

15.01.2011 ist Einsendeschluss! Manche Seminararbeiten verdienen es von mehr als nur einem Menschen, nämlich dem Dozenten, gelesen zu werden.  Aus diesem Grund haben Studenten aus Berlin die Zeitschrift „Anwesenheitsnotiz” ins Leben gerufen, in der solche Arbeiten veröffentlicht werden. Ihr Angebot richtet sich explizit an Bachelor- und Masterstudenten, die noch keine Aussicht haben, in renommierten Wissenschaftsmagazinen zu veröffentlichen. Zweimal im Jahr – jeweils zu  Semesterbeginn – wird eine Ausgabe der Zeitschrift veröffentlicht. Auf der Homepage der Zeitschrift sind dann alle Texte abrufbar. Gefördert wird das Projekt von Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freien Universität Berlin für zweieinhalb Jahre. Entstaubt eure Arbeiten und schickt sie ein.


Wenn ihr glaubt, dass eure Arbeiten zu speziell zur Veröffentlichung in der Anwesenheitsnotiz sind oder euch der Bewerbungsprozess zu umständlich ist, veröffentlich sie doch auf Unidog.de – auch Haus- und Seminararbeiten sowie jede Form von Abschlussarbeiten könnt ihr bei uns zu Geld machen. Eure Kommilitonen können sie dann entweder kostenlos ertauschen oder eben alternativ kaufen, wenn der Geldbeutel es zulässt.

Hier geht’s zum Upload


Quellen: www.anwesenheitsnotiz.de


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Studiengebühren in NRW bleiben voraussichtlich bis Ende 2011

September 1st, 2010 von Anita

Erst zum Wintersemester 2011/2012 soll die Campusmaut fallen:

Laut NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wolle die neue Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren nach der Sommerpause in den Landtag einbringen und damit das Wahlversprechen von SPD und Grünen einlösen. Allerdings hat sie im Landteil keine eigene Mehrheit. Zumindest eine Enthaltung – z.B. der Linken ist notwendig, um das Gesetz durchzukriegen.

Die Regierungskoalition will zunächst ihren Haushalt verabschieden, um den Finanzausgleich für den Gebührenausfall zu stemmen – Die Haushaltsverabschiederung erfolgt wohl erst im Mai nächsten Jahres.

Zu spät komme damit die Gesetzsänderung, finden Studenten und ihre Vertreter sowie Jungsozialisten und Die Linke. Sie wollen mit Beginn des neuen Semesters wegen der Studiengebühren den Druck auf die neue rot-grüne Regierungskoalition erhöhen. Nach Angaben von Studentenvertreter Christian Piest, seien hierzu bereits einige Aktionen in Planung.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte zum Wintersemester 2006/2007 den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Derzeit gibt es noch in NRW, Bayern, Baden-Würtemberg, Hamburg und Niedersachsen Studiengebühren. Zuletzt waren die Studiengebühren im Saarland und davor in Hessen von neuen Regierungen wieder abgeschafft worden.

Quellen: Spiegel Online, RP Online, ZEIT Campus, e-fellow.net


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NRW schafft Studiengebühren ab

Juli 18th, 2010 von Anita

07.07.2010: Studieren in Nordrhin-Westfalen wird wieder kostenfrei: Knapp zwei Monate nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben SPD und die Grünen den Koalitionsvertrag unterzeichnet und dabei eine Abschaffung der Studiengebühren beschlossen.

Noch in diesem Jahr soll das Gesetz verabschiedet und zum Sommersemester 2011 wirksam werden.

Doch während sich die Studenten freuen, wachsen bei den Hochschulen die Sorgen. Mit dem Wegfall der Studienbeiträge entgehen den Universitäten in Nordrhein-Westfalen rund 260 Millionen Euro jährlich, was auf Kosten neu geschaffener Studienangebote gehen wird. Die Universität zu Köln zum Beispiel investierte die Studiengebühren zu einem Drittel in neue (überwiegend studentische) Mitarbeiter. Auch für neue Bücher, Rechner und andere Ausstattungen wurden die Mittel aufgewendet. Zudem konnte der Bau eines neuen Seminargebäudes realisiert werden.

Die Universität Bielefeld verhält es sich ähnlich. Sie weist ihre Studenten im Vorlesungsverzeichnis sogar explizit darauf hin, welche Lehrangebote durch Studiengebühren geschaffen wurden.


SPD und Grüne betonen zwar, dass der Wegfall der Gebühren für die Hochschulen kapazitätsneutral, d.h. ohne dass zugleich mehr Studenten aufgenommen werden müssen, kompensiert würde. Doch es bleibt unklar, woher Mittel aus dem verschuldeten Landeshaushalt kommen sollen.

Berichten zufolge sollen die Defizite mit Mitteln aus den Ausfallfonds der NRW-Bank ausgeglichen werden. An den Fond müssen die Hochschulen seit Einführung der Gebühren 2006 ca. 15% der Beitragseinnahmen abführen. Damit soll eigentlich das Risiko abgedeckt werden, dass Studenten nach ihrem Abschluss ein Studiendarlehen nicht zurückzahlen können oder als Bafög-Empfänger nicht zurückzahlen müssen. In dem Fonds sind derzeit geschätzt um die 200 Mio. Euro, was noch nicht einmal für einen Jahresausgleich reichen würde. Außerdem würde sich damit das Risiko des Zahlungsausfalls auf das Land übertragen. Die Rücklagen der Hochschulen aus bislang nicht ausgegebenen Studiengebühren (ca. 60 Mio. Euro) sind vielerorts bereits verplant.


Meinung: Droht nun also ein ähnliches Schicksal wie in Hessen? Anfangs wurde die Lücke noch mit Landesmitteln ausgefüllt. Die ersten Kürzungen folgten nach zwei Jahren. Es wird sich zeigen müssen, ob sich die drastische Reduzierung Geldmittel in Nordrhein-Westfalen negativ auf das Studienangebot auswirkt und ob ein Ausgleich des Defizits wirklich erfolgen wird.


Quellen:  Hamburger Abendblatt / http://www.spiegel.de / www.bafoeg-aktuell.de / http://www.portal.uni-koeln.de/studienbeitraege.html

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