Steuererklärung für Studierende – Was du wissen musst

Januar 16th, 2018 von Lisa

Auch als Student ohne Einkommen kann man eine Steuererklärung abgeben. Warum? Auf diese Weise kannst du dir viele hundert bis tausend Euros zurückholen. Denn wer als Student mehr Ausgaben als Einnahmen hat, macht einen steuerlichen Verlust. Dieser Verlust kann als Steuerbonus angesehen werden, den du dann einlöst, sobald du das erste Mal Steuern zahlst.

Als Student kannst du deine Steuererklärungen der letzten sieben Jahre rückwirkend einreichen. Dank vieler Pauschalen benötigst du meist nicht einmal viele Belege oder Quittungen. Viele Online-Tools machen die Steuererklärung heute zu einem Kinderspiel.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

  • Du hast Mieteinkünfte/Kapitaleinkünfte über  dem Steuerfreibetrag von 9.000€/Jahr
  • Dein Einkommen übersteigt 9.00€/Jahr und du beziehst dieses aus selbstständiger Arbeit
  • Du bist bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt bzw. in Steuerklasse VI
  • Du hast Steuerfreibeträge in deiner Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Du studierst dual und beziehst so dein Einkommen

Abgabefrist

Ab Anfang 2018 gibt es eine neue Abgabefrist für die Steuererklärung. Die Steuererklärung muss erst zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Machst du eine freiwillige Steuererklärung, liegt die Abgabefrist bei 4 Jahren.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Du kannst als Student grundsätzlich alle direkten Studienkosten absetzen. Aber es gibt auch Sonderausgaben, die ebenfalls für viele Studenten interessant sein könnten.

Studiengebühren

  • Studiengebühren/Beiträge
  • Seminare/Prüfungen
  • Aufnahmetests

 

Wohnung

  • Miete
  • Provision
  • Nebenkosten
  • Rundfunkgebühr
  • Stellplatz

 

Bewerbungskosten

  • Schriftliche oder Online-Bewerbung

 

Umzugskosten

  • Provision
  • Meldegebühren
  • Einbau elektrischer Geräte

 

Telefonkosten

  • Mobilfunk
  • Festnetz
  • Internet

 

Fahrtkosten

  • Fahrten zu Uni und Arbeit
  • Fahrrad
  • ÖPNV
  • PKW

 

Arbeitsmaterialien

  • Material
  • Arbeitskleidung
  • Büromöbel
  • Fachliteratur

 

Computer

  • PC/Notebook/Tablet
  • Zubehör

 

 

Weitere Kosten + Sonderausgaben, die du absetzen kannst:

 

Kontoführung

  • Gebühren für Giro/Gehaltskonto

 

Außergewöhnliche Belastung

  • Kosten für Krankheit, Arztbesuche
  • Zuzahlungen
  • Hilfsmittel wie Brille
  • Unterhaltskosten
  • Gerichtskosten

 

Sonderausgaben

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Riester-Rente
  • Kirchensteuer
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Spenden/Mitgliedschaftsbeiträge an gemeinnützige Vereine

 

 

Pauschalen

2016 wurde das Verfahren der Steuererklärung für Studenten beim Finanzamt geändert bzw. vereinfacht. Die meisten Beträge kann man nun über Pauschalen angeben. Zum Beispiel gibt es folgende Pauschalen:

  • Umzugkosten 734€
  • Telefonkosten 20€ mtl.
  • Arbeitsmaterial 110€
  • Fahrtkosten 0,30€ pro Kilometer
  • Kontoführung  16€
  • Uvm.

Wie mache ich meine Steuererklärung?

Alles schön und gut, aber wie geht das denn nun mit der Steuererklärung? Viele Studenten schrecken davor zurück, weil sie absolut keine Idee davon haben, wie man anfangen soll und was man alles braucht. Dabei ist es gar nicht so schwer. Checke aber bevor du startest unbedingt ab, welches Finanzamt für dich zuständig ist.

Vor einigen Jahren war die Steuererklärung noch mit weit mehr Arbeit verknüpft. Man musste sich beim Finanzamt grüne Steuerformulare holen und diese per Hand ausfüllen. Heute ist das nicht mehr so. Es gibt Vordrucke auf den Internetseiten der Finanzämter, die du ganz leicht runterladen kannst. So spart man sich schonmal den Gang zum Finanzamt. Wer seine Steuererklärung rein elektronisch machen möchte, der kann auch das tun. Du kannst die entsprechenden Formulare direkt in der Software des Finanzamtes bearbeiten und einreichen. Alternativ gibt es auch viele andere Programme und Online-Tools, die einem das Leben erleichtern.

Sobald du dich für eine Methode entschieden hast, musst du deine Unterlagen zusammen suchen und kannst dich ans Ausfüllen der Formulare machen. Da es als Student viele Pauschalen gibt, wirst du nicht viele Belege benötigen. Nachdem du die Formulare ausgefüllt hast, bist du auch schon fertig. Du kannst deine Steuererklärung abgeben.

Was du auf jeden Fall brauchst:

  • Steuer-Identifikations-Nummer (ID)
  • Bankverbindung
  • Lohnsteuerbescheinigung

Obwohl es Pauschalen gibt, macht es Sinn, so viele Belege wie möglich aufzuheben. Denn das Finanzamt kann jederzeit einen Nachweis verlangen. Hast du den Beleg dann nicht da, wird dir das Geld wieder aberkannt.

Diese Belege solltest du parat haben:

Nachweise Studium

  • Gezahlte Studiengebühren bzw. Semesterbeiträge
  • Kosten für die Fahrt zur Uni bzw. Bibliothek
  • Kosten Auslandssemester
  • Quittungen für Materialien wie Notebook oder Bücher

Nachweise Arbeit

  • Fahrtkosten
  • Gehaltsabrechnungen
  • Bewerbungskosten, Dienstreisen
  • Arbeitskleidung, Fachliteratur, Weiterbildung
  • Berufsbedingter Umzug, berufsveranlasste Telefonkosten
  • Kosten Arbeitszimmer
  • Gezahlte Beträge Verbände, Gewerkschaften

Nachweise Versicherung

  • Beitrag Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Riester-Rente

Nachweise Wohnung

  • Dienstleistungen im Haushalt (z.B. Reinigung)
  • Leistungen Handwerker (z.B. Renovierung, Modernisierung, Erhaltung)
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Betriebskostenabrechung

Weitere wichtige Nachweise

  • Alle Einkünfte
  • Arzt/Krankenhauskosten
  • Steuerberatungskosten
  • Kirchensteuerbeiträge
  • Anwaltskosten
  • Zuzahlungen (z.B. bei Brille)

Wann bekomme ich das Geld wieder?

Es gibt in Deutschland keine Frist, innerhalb der das Finanzamt die Steuererklärung bearbeiten muss. In der Regel dauert die Bearbeitung aber vier Wochen bis sechs Monate. Es kommt auf die Komplexität der Erklärung an. Hat das Finanzamt viele Rückfragen und will mehr Nachweise, dauert es natürlich länger. Da es sich aber bei Studenten-Steuererklärungen in der Regel um eher einfache Werke handelt, musst du hoffentlich nicht allzu lange warten!

Wir hoffen sehr, dass wir dir mit diesem Beitrag ein wenig helfen konnten, das Konstrukt Steuererklärung zu durchschauen. Ob du neben der Uni arbeitest oder nicht, meist lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben!

Kleiner Tipp: Überprüfe vorab, wie viel Geld du ungefähr zurückbekommst, ob es sich also für dich bezahlt macht. Dazu gibt es online viele kostenlose Anbieter, bei denen du wie bei einer Steuererklärung deine Daten eingeben kannst und eine Schätzung erhälst. Warum also nicht mal probieren?

 

Geschrieben in Allgemein | Keine Kommentare »

Zeitsparer-News: Zu viel Geld für Studenten vom Staat?

März 25th, 2013 von Anita

26.02.2013: Experten bemängeln: Von Freibeträgen und kostenfreien Studienplätzen profitieren vor allem die Reichen. Obwohl Deutschland jedes Jahr Milliarden in die Bildung stecke, würde das Geld falsch angelegt.

„In Deutschland steht die Verteilung der öffentlichen und privaten Finanzierungslasten der Bildung auf dem Kopf“, so das Ergebnis der Studie zur „Bildungsfinanzierung neu gestalten“, die die Stiftung Marktwirtschaft in Berlin vorstellte.

Es werde zu viel Geld für Studenten ausgegeben, dagegen zu wenig für Vorschulkinder. Denn, in der vorschulischen Phase werde zu sehr, in der Hochschulphase dagegen zu wenig auf private Initiative vertraut. Die Folge: der Zugang zur Bildung ist ungleich verteilt.

Um diesen Mangel zu beheben, fordern die Ökonomen Studiengebühren zu erheben und sämtliche Steuerfreibeträge für Eltern ersatzlos zu streichen, den Besuch von Kindergärten dagegen direkt zu fördern. Die Idee dahinter ist, die so genannten externen Effekte der Bildung besser auszugleichen. Der Staat profitiert – zum Beispiel in Form von demokratiemündigen Bürgern – besonders stark von der Ausbildung in Schulen und Kindergärten. Die Erträge eines Hochschulstudiums dagegen verbucht, etwa in Form eines höheren Einkommens, stärker der einzelne Akademiker. Er sollte daher auch stärker an den Kosten beteiligt werden.

Laut Studie tragen in Deutschland die privaten Haushalte knapp dreißig Prozent der Kosten für die vorschulische Bildung, in Frankreich, den Niederlanden oder Großbritannien dagegen weniger als zehn Prozent. Bei der Hochschulbildung dagegen werden die Privaten hierzulande deutlich weniger zur Kasse gebeten als in den meisten anderen Industrieländern.

 

Quellen: dpa / Welt Online / Stiftung Marktwirtschaft

Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | Keine Kommentare »

Zeitsparer-News: Erststudium doch nicht von der Steuer absetzbar

Oktober 31st, 2011 von Anita

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil des Bundesfinanzhofs vom August wieder aufgehoben: Die Ausgaben für das Erststudium können nun doch nicht rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden. Da haben sich deutsche Studenten zu früh gefreut. In voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend hätten die Studis die Kosten fürs Studium absetzen können, doch das hätte für den Bundeshaushalt empfindliche Steuereinbußen bedeutet.  Aus diesem Grund stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP für die “Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage”, die rückwirkend ab 2004 gelten soll.

Offizielle Begründung:  Das erste Studium sei “der privaten Lebensführung zuzuordnen”.

 

Ein Trostpflaster: Studenten, die in ihrem Job während des Studiums überdurchschnittlich viel verdienen können ihre Ausbildungskosten (z.B. hohe Studiengebühren), wie bisher als Sonderausgaben absetzen, ab 2012 wird der Maximalbetrag dafür von 4000 auf 6000 Euro erhöht.

 

Quellen: Süddeutsche Zeitung / Welt Online / Spiegel Online

 

Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 3 Kommentare »

Zeitsparer-Fokus: Studienkosten von der Steuer absetzen – zu früh gefreut

September 13th, 2011 von Anita

Im August hat de Bundesfinanzhof (BFH) entschieden: Die Kosten für das Erststudium können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Bisher konnten nur die Kosten eines Zweitstudiums als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10).

 

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil wieder ausgehebelt!

Änderungen erfahrt ihr bei UNS!

 

Es wäre schön gewesen….

•Miete am Studienort

•Fahrtkosten

•Arbeitsmaterialien wie Computer und Fachliteratur

•Studien- und Verwaltungsgebühr, die an die Universität gezahlt werden,

 

können als vorweggenommene Werbungskosten festgestellt und bei späteren Einkommenssteuerveranlagungen berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn man von den Eltern finanziell unterstützt wird oder ein Auslandssemester macht.

 

So funktioniert’s: Als Student ohne steuerpflichtige Einkünfte reicht man in einer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt die Werbungskosten ein. Mangels eigener Einkünfte erstellt dann das Finanzamt einen Verlustvortragsbescheid. So entsteht über die Jahre ein Polster und wenn man dann später in einem Arbeitsverhältnis Steuern zahlen muss, kann man die Kosten absetzen. Wenn man bereits als Student einen steuerpflichtigen Job hat, werden die Werbungskosten ganz normal in demselben Jahr abgesetzt. Da kommt in einem Jahr schnell ein fünfstelliger Betrag zustande.

 

Thorben Wengert / pixelio.de

 

Ist man kein Studi mehr, kann man die Kosten trotzdem bis vier Jahre (bis 2007) rückwirkend geltend machen. Dabei gilt: Als Steuerpflichtiger muss ich dem Finanzamt seine Ausgaben nachweisen und das ist nicht immer einfach. Im Regelfall geschieht der Nachweis über Quittungen, Kontoauszüge und Mietverträge und die wenigsten bewahren Rechnungen für Literatur oder Arbeitsmaterialien auf.

 

! Hat man seit 2007 bereits eine Steuererklärung abgegeben, hat man leider Pech gehabt, da somit bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Werbungskosten hinreichend in Zusammenhang mit dem späteren Betätigungsfeld stehen sollten. Hat man Jura studiert und arbeitet nun als Modedesigner, könnte es sogar zur rückwirkenden Aberkennung der Werbungskosten führen.

 

 

 

Quellen: Welt Online / Reuters Deutschaland / www. bafoeg-aktuell.de / Spiegel Online

Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 2 Kommentare »

Mehr Netto vom Studentenbrutto – die Krux mit den Schwellenwerten

April 1st, 2010 von hans

Was darf ich überhaupt verdienen? Und wie wirkt sich das auf mein BaFöG, meine Krankenversicherung, das Kindergeld und die Steuern aus.

Wir haben versucht, das in komprimierter Form dazustellen. Die folgende Übersicht ist keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft aber hoffentlich, eurem jeweiligen Ansprechpartner die richtigen Fragen zu stellen.


Wann muss ich Steuern zahlen?

Für jeden Deutschen gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.004 €, jeder Arbeitnehmer und kann zudem pauschal Werbekosten in Höhe von 920 € geltend machen. Auch Kosten für das Erststudium, z.B. Studiengebühren, sind als Ausbildungskosten bis zu 4000 € pro Jahr abzugsfähig.

Effektiv kann ein normaler Student, der 500 € Studiengebühren und 202,87 € Semesterbeitrag zahlt folgendes Arbeitnehmer-Einkommen steuerfrei erzielen:

8.004 € Grundfreibetrag ab 2010

+ 920 € Werbekostenpauschbetrag

+ 1.405,74 Ausbildungskosten für zwei Semester

_____________________________________________

10.329,74  €

Das entspricht einem monatlichen Verdienst von durchschnittlich: 860 €

Hinzukommen kann eine abzugsfähige Vorsorgepauschale, die sich aus den gesetzlich vorgesehenen Mindestausgaben für Haftplicht-, Lebens- und Sozialversicherungen ergibt. Ohne Rücksprache mit dem Finanzamt oder Steuerberater ist dieser jedoch für den Laien kaum berechenbar. Auch Fahrkosten können geltend gemacht werden, um der Besteuerung, auch höherer Einkommen, zu entgehen. Wer an den 10.000 kratzt, sollte daher die Investition in Beratung oder eine Steuer-Sparsoftware erwägen.






Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 1 Kommentar »