Einstiegsgehälter 2012 – Erwartungen ans erste Gehalt

April 18th, 2012 von Anita

Haben dir Vati und Mutti wegen dem Geld zum Lehrer- oder Ingenieurberuf geraten? Dann hatten sie nicht ganz unrecht, denn da gibt’s mehr Geld als für Architekten oder Gesellschafts- und Sozialwissenschaftler. Diese verdienen später im Job in der Regel weniger, als sie es sich in der Uni vielleicht noch ausgerechnet haben.

Doch die meisten Studenten sind nach ihrem Abschluss unsicher, was sie in ihrem ersten Job verlangen können. Zwischen dem, was Hochschulabsolventen beim ersten Gehalt erwarten und dem, was sie tatsächlich beim Berufseinstieg bekommen, klafft häufig eine große Lücke.

Das geht zumindest aus einer Umfrage unter 13.000 (Ex-)Studenten zwischen 25 und 28 Jahren des Online-Portals Gehalt.de hervor. Am häufigsten verschätzen sich Architekten und Juristen: Während die die Gehälter von Architekten im Schnitt 6400 Euro unter dem erhofften Einkommen liegen, rangieren die tatsächlichen Gehälter von Juristen oft 6000 Euro über dem Wunschgehalt. Die Kluft zwischen dem tatsächlich und dem erwarteten Gehalt ist bei Fachhochschulabsolventen sogar noch größer als bei Hochschulabsolventen.

 

 

Quellen: Gehalt.de / karrierebibel.de / personalmarkt.de

 

 

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Mehr Netto vom Studentenbrutto – die Krux mit den Schwellenwerten

April 1st, 2010 von hans

Was darf ich überhaupt verdienen? Und wie wirkt sich das auf mein BaFöG, meine Krankenversicherung, das Kindergeld und die Steuern aus.

Wir haben versucht, das in komprimierter Form dazustellen. Die folgende Übersicht ist keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft aber hoffentlich, eurem jeweiligen Ansprechpartner die richtigen Fragen zu stellen.


Wann muss ich Steuern zahlen?

Für jeden Deutschen gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.004 €, jeder Arbeitnehmer und kann zudem pauschal Werbekosten in Höhe von 920 € geltend machen. Auch Kosten für das Erststudium, z.B. Studiengebühren, sind als Ausbildungskosten bis zu 4000 € pro Jahr abzugsfähig.

Effektiv kann ein normaler Student, der 500 € Studiengebühren und 202,87 € Semesterbeitrag zahlt folgendes Arbeitnehmer-Einkommen steuerfrei erzielen:

8.004 € Grundfreibetrag ab 2010

+ 920 € Werbekostenpauschbetrag

+ 1.405,74 Ausbildungskosten für zwei Semester

_____________________________________________

10.329,74  €

Das entspricht einem monatlichen Verdienst von durchschnittlich: 860 €

Hinzukommen kann eine abzugsfähige Vorsorgepauschale, die sich aus den gesetzlich vorgesehenen Mindestausgaben für Haftplicht-, Lebens- und Sozialversicherungen ergibt. Ohne Rücksprache mit dem Finanzamt oder Steuerberater ist dieser jedoch für den Laien kaum berechenbar. Auch Fahrkosten können geltend gemacht werden, um der Besteuerung, auch höherer Einkommen, zu entgehen. Wer an den 10.000 kratzt, sollte daher die Investition in Beratung oder eine Steuer-Sparsoftware erwägen.






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Wann verliere ich meinen Kindergeldanspruch?

April 1st, 2010 von hans

Kindergeld wird den Eltern von Studenten bis zum 25. Geburtstag von der zuständigen Famililenkasse  ausgezahlt. Es geht hier um mindestens 2.208 € pro Jahr (je nach Zahl der Geschwister sogar mehr). Die allermeisten Eltern überlassen ihren Kindern diese Vergünstigung als Taschengeld, prinzipiell habt ihr sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, sofern euch eure Eltern nicht in anderer Form finanziell unterstützen, vgl. Kindergeld und Unterhaltsanspruch.

Aber wer bestimmte Grenzen überschreitet, verliert diesen Anspruch sofort komplett! Der Verlust des Kindergeldes ist für junge Studis vielleicht die wichtigste Barriere auf dem Weg zu hohen Einkommen überhaupt.


Hier die u.E. wichtigsten Voraussetzungen für den Kindergeldbezug:

1.       Ihr seid hauptberuflich in der Ausbildung, z.B. eingeschriebener Student und jünger als 25 Jahre.

2.       Ihr überschreitet nach Abzug der Kosten nicht den Grundfreibetrag, vgl. oben.

In der Praxis kann hier eure Familienkasse im Detail anders rechnen als das Finanzamt. Werbungskosten, Studiengebühren sowie real gezahlte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung sowie eine studentische Krankenversicherung können nach unserer Erfahrung ohne Probleme in Abzug gebracht werden. Die Familienkasse für alle Eltern nicht-öffentlicher Arbeitgeber ist die der Bundesagentur für Arbeit, die (etwas versteckt) rechts in folgender Navigation grundlegende Informationen zu Einkommen und abzugsfähigen Kosten bereit hält:

Kindergeld-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit

Bei Bruttoeinkommen  deutlich über 9.000 € kann es schon zu Problemen kommen, wenn ihr in Bundesländern ohne Studiengebühren studiert. Hier müssen die Alarmglocken schrillen.

Falls ihr euch unsicher seid, fragt bei der zuständigen Familienkasse nach, bevor eine Prüfung eures Anspruchs erfolgt. Ein rückwirkender Verzicht auf Einkommen ist nicht möglich. Ihr müsst euer Einkommen vorab deckeln, damit ihr die 2.208 € nicht verliert.

3.       Achtung: Wenn ihr weniger als 12 Monate bezugsberechtigt seid (bspw. weil ihr eure Ausbildung unterbrecht oder euren 25. Geburtstag feiert) müsst ihr die Einkommensgrenze für den Berechtigungszeitraum auf den Berechtigungszeitraum runterechnen. Bei 9 Monaten Berechtigung liegt der anteilige Grundfreibetrag bei 8.004 € * 9 / 12 Monate = 6.003 €.


Es gilt grundsätzlich, ein Kind darf über das Jahr hinweg kein steuerpfichtiges Einkommen erzielen. Der oben skizzierte Grenzbetrag ist deswegen äußert wichtig. Steuern zahlt ihr Anteilung zu eurem Einkommen (14 % Eingangssteuersatz), aber das Kindergeld wird euch sofort komplett entzogen, wenn ihr nur mit einem Cent die entsprechende Schwelle überschreitet! Bruttogehaltserhöhungen für fleißige Studis, können hier schreckliche Nettobestrafungen zur Folge haben!


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Wann muss ich mich selbst Kranken versichern?

April 1st, 2010 von hans

Ausgangssituation für die meisten Studis: Familienversichert.

Viele Studenten sind noch über ihre Eltern gesetzlich krankenversichert. Die offizielle Verdienstgrenze beträgt hier nur 360 € im Monat. Nach Einführung der 400 € -Minijobs, wurden aber auch diese von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVs) als für Familienversicherte zulässig akzeptiert.

Eure Verdienstgrenze liegt hier also bei nur 400 € (falls ihr einen Minijob) habt und bei nur durchschnittlich 360 € pro Monat, wenn ihr auf andere Art und Weise Geld verdient. 4.320 Jahreseinkommen. Sehr wenig, wie wir meinen.

Die Alternative: Ihr müsst euch studentisch krankenversichern. Das kostet in der GKV inkl. Pflegeversicherung pauschal 64,66 € pro Monat. Eine Investition, die sich rechnen kann, immerhin dürft ihr dann mehr als doppelt so viel Einkommen pro Monat erwirtschaften, ohne weitere Ansprüche zu verlieren.

Insbesondere für erfolgreiche Selbsständige / Freiberufler sowie für Werksstudenten und bezahlte Diplomandenstellen, ist die 400 – Grenze oft sehr schnell überschritten. Und wer sie einmal überschreitet, verliert für immer den Anspruch auf Familienversicherung. Eine Entscheidung, die wohl überlegt sein will.


Alternative: Private Krankenversicherung

Eine theoretische Alternative ist die private Krankenversicherung für Studenten. Diese ist je nach Leistungskatalog etwas oder erheblich teurer als die gesetzliche, bietet aber auch den Komfort „Privatpatient” zu sein.

Wir warnen: Private Krankenversicherungen gehören zu den Geschäften (im Internet) mit den höchsten Margen: Würden wir euch hier einen Versicherungsvertrag für eine private Krankenversicherung vermitteln, könnten wir mit einem einzigen Abschluss viel Geld machen. Aus genau diesem Grund zweifeln wir an der Unabhängigkeit der meisten PKG-Vergleichsseiten….


Die Entscheidung will wohlüberlegt sein:

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. (Quelle: Wikipedia.org). Die Entscheidung will also wohl überlegt sein, insbesondere, wenn ihr vor habt, eine Familie zu gründen, die über das Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung mitversichert wären. Auf der anderen Seite ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung ein Fass ohne Boden… aber das ist ein politisches Thema, das uns wahrscheinlich noch viele Jahrzehnte beschäftigt.

 





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Und was ist mit BAföG?

April 1st, 2010 von hans

BAföG ist leider ein kompliziertes Thema. Auch wenn sich die 8 Seiten BAföG-Formular mittlerweile am PC ausfüllen und ausdrucken lassen, dürfte auch das aktuelle BAföG-Formular in Sachen Nutzerfreundlichkeit sehr schlecht abschneiden. Es könnte Sinn machen, sich einen halben Tag für die Antragsstellung freizunehmen, das lokale BAföG-Amt zu konsultieren oder einen erfolgreichen Antragssteller, um Hilfe zu bitten. Denn nach einer aktuellen Studie des Normenkontrollrats (Behörde, die Empfehlungen für den Bürokratieabbau ausspricht) braucht der durchschnittliche Studi 5 Stunden und 35 Minuten zum Ausfüllen eines BAföG-Antrags. Ein weiteres Armutszeugnis der Politik: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der ausgedruckten Anträge liegt bei 54 Tagen! Die Politik will zwar nachbessern, aber das kann dauern.


Unter der Seite http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ könnt ihr euren ungefähren BAföG-Anspruch vorab innerhalb weniger Minuten berechnen lassen. Studis Online erachten wir als eine zuverlässige Quelle, da ebenfalls ein Projekt von Studis für Studis. Im Zweifel hilft aber leider nur, den BAföG-Antrag in dem für eure Hochschule zuständigen BAföG-Amt zu stellen, Das zuständige BAföG-Amt findet ihr über folgende Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php


Berechnungsgrundlage des BAföGs ist der anhand von Pauschalen berechnete Bedarf an Lebenserhaltungskosten (Grundbedarf 366 € + Pauschalen für Unterkunft, Mite, Krankenversicherung uvm.) abzüglich des studentischen Einkommen/Vermögens sowie das Einkommen der Eltern, sofern bestimmte BAföG-Grenzwerte (Freibeträge) überschritten werden.

Alle Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen innerhalb von 12 Monaten 4.800 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 400 Euro anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen.


Studierende an deutschen Hochschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.


Studi-Einkommen reduziert unterproportional die BAföG-Unterstützung

Aus diesem Grund und wegen der nur anteiligen Verrechnung von eigenem Einkommen über 400 € / Monat kann es sich unserer Meinung nach durchaus rechnen, als BAföG-Berechtigter mehr als 400 € Einkommen durch Jobs etc. zu erzielen. Ein studentische „Traumverdienst” von z.B. 800 € monatlich (siehe oben) führt laut BAföG-Rechner zu einem Abzug von 338,98 €. Ja, viel Geld, aber nur die Hälfte davon wären geschenkt. Und: Ein BAföG-Anspruch von rund 300 € zusätzlich bliebe bestehen, sofern nicht auch Einkommen der Eltern zu weiteren Abzügen führt.

Aber Achtung:Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), soweit als Zuschuss gezahlt”, zählen zu den Bezügen, die einen Kindergeldanspruch nichtig machen können, vgl. Übersicht der Arbeitsagentur. 800 € können also schon etwas zu viel des Guten sein! Denn rund 150 € vom BAföG würden von der Familienkasse angerechnet! Das könnte zwar passen, wenn ihr auch Arbeitnehmeranteile für die Renten- und Krankenversicherung oder gar Fahrtkosten mit ansetzt. Aber wenn ihr hohe Bruttoeinkommen mit BAföG kombiniert, solltet ihr im Voraus genau nachrechnen!

Einfacher haben es Studis, die aufgrund eines hohen Elterneinkommens oder aufgrund von Ersparnissen sowieso nicht BAföG berechtigt sind. Wie sich beides auswirkt, könnt ihr vorab mit dem BAföG-Rechner klären: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/


Studis, bleibt ehrlich!

Ein BAföG-Betrug, Falschangaben zu dem eigenen Bedarf und Einkommen, kann sich dagegen bitter rächen. Die BAföG-Ämter haben Ihre Daten in den letzten Jahren vermehrt mit denen der Finanzämter abgeglichen. Tausende Verfahren gegen Studis, die beim BAFöG-Antrag Sparbücher, Notgroschen  oder Einkommensquellen vergessen hatten, sind angängig. Vorstrafen und Rückzahlungen drohen! Das kann sich natürlich rächen. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Selbsthilfegruppe für Studis, die es mit dem BAföG nicht so genau genommen haben. Einfach mal „BAföG” zusammen mit „Betrug, Opfer oder Datenabgleich” googlen.

Studiengebühren lassen sich übrigens, anders als bei Kindergeld und Steuer, beim BAföG nicht anrechnen. Als Einkommen /Vermögen zählt dagegen nahezu alles, auch Bausparverträge etc. Die BAföG Freibetrag für eigenes Vermögen liegt aktuell bei 5.200 Euro. Wenn ihr mehr Vermögen habt, wird das angerechnet. Gegebenenfalls auch im Nachhinein,  z.B.  falls eure Zinserträge den Sparerfreibetrag irgendwann überschreiten, ihr euch in Widersprüche verwickelt etc. p.p. ;-)


Alle Angaben ohne Gewähr. Als Quellen für diesen und die anderen Artikel zum Studi-Nettoeinkommen dienten: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php (Bundesministerium für Forschung und Bildung), Bundesagentur für Arbeit,  Studis Online, Spiegel Online, Kölner Studentenwerk, Wikipedia.org, eigene Erfahrungen mit den Behörden.


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Und was ist mit kleinen Nebenverdiensten wie bei eBay oder auf UNIDOG.de?

April 1st, 2010 von hans


Das hängt natürlich auch hier davon ab, wie viel Geld ihr insgesamt verdient. Eine konkrete Beratung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen. Hier aber ein paar abstrakte Hinweise, nach bestem Gewissen recherchiert, jedoch ohne Gewähr. Bitte verzeiht, uns die vielen Konjunktivformulierungen.


Einmalige Einkünfte, wie z.B. bei einem Flohmarktstand oder einem Verkauf auf eBay, können grundsätzlich als Sonstige Einkünfte bei eurer Steuererklärung angegeben werden. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, weil er/sie sonst nur als Arbeitnehmer tätig ist, sollte selbst gucken, ob er/sie die oben genannten Verdienstgrenzen (Grundfreibetrag) insgesamt überschreitet. Falls ja, könnte eine Verpflichtung zur Meldung beim Finanzamt und einer Steuererklärung bestehen. Falls nein, müsst ihr wegen einem Flohmarktstand oder anderen einmaligen Einnahmen  auch keine Steuererklärung machen.

Anders verhält es sich mit besonders erfolgreichen, studentischen Autoren, die Semester für Semester, 100, 200 € oder mehr verdienen. Das könnte das Finanzamt als  eine freiberufliche Autorentätigkeit interpretieren. Dagegen spricht, dass dieser Lohn u.U. eure Kosten der Dokumenterstellung nicht deckt (keine Gewinnerzielungsabsicht).

Ihr macht aber natürlich nichts falsch, wenn ihr, einen möglichen freiberuflichen Verdienst beim Finanzamt meldet. Es kostet euch auch keinerlei Steuern oder Abgabe, wenn ihr oben skizzierte Grenzen abzüglich aller Kosten doch nicht überschreitet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht so schwer, wie manche Eltern gerne suggerieren. Der freiberufliche Verdienst ist einmal im Jahr in der entsprechenden Zeile einzutragen… Auch bei der Familenkasse wäre die zusätzlichen Einkünfte prinzipiell zu melden.

Die allermeisten Formulare, Anlagen und Zeilen einer Steuererklärung sind für Studenten fernab des Grundfreibetrags, bzw. ohne weiteren Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitaleinkommen aber nicht relevant. Entsprechend könnt ihr m.E. die Steuererklärung auch deutlich schneller ausfüllen als z.B. einen BAföG-Antrag ;-) . (Meine letzte Steuererklärung [mit Gewerbe, Arbeitnehmereinkommen und Kapitaleinkommen] hab ich z.B. in drei Stunden geschafft).

Eine freiberufliche Tätigkeit hat u.U. auch noch weitere Vorteile, bspw. könntet ihr auch euer Arbeitsgerät (Laptop) oder ähnliches u.U. (zum Teil) von der Steuer absetzen.

Falls ihr regelmäßig noch nicht gemeldete Einkommen aus Flohmarkständen, eBay-Verkäufen oder einer Autorenschaft erzielt  und keinerlei Erfahrungen mit Steuererklärungen habt,  empfehlen wir, einmalig einen Steuerberater zu konsultieren. Nette Steuerberater geben euch als Studenten bestimmt auch stundenweise oder gar kostenlos Auskunft. Wer die Kosten scheut, kann auch direkt sein Finanzamt um Rat fragen.

Unabhängig von unserem Können,  dürfen und werden wir Einzelfallfragen aus rechtlichen Gründen  nicht beantworten! Schickt uns diesbezüglich also keine Anfragen per E-Mail, steuerliche Beratung ist in Deutschland das Privileg des Berufsstands “Steuerberater”.



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