Wann verliere ich meinen Kindergeldanspruch?

April 1st, 2010 von hans

Kindergeld wird den Eltern von Studenten bis zum 25. Geburtstag von der zuständigen Famililenkasse  ausgezahlt. Es geht hier um mindestens 2.208 € pro Jahr (je nach Zahl der Geschwister sogar mehr). Die allermeisten Eltern überlassen ihren Kindern diese Vergünstigung als Taschengeld, prinzipiell habt ihr sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, sofern euch eure Eltern nicht in anderer Form finanziell unterstützen, vgl. Kindergeld und Unterhaltsanspruch.

Aber wer bestimmte Grenzen überschreitet, verliert diesen Anspruch sofort komplett! Der Verlust des Kindergeldes ist für junge Studis vielleicht die wichtigste Barriere auf dem Weg zu hohen Einkommen überhaupt.


Hier die u.E. wichtigsten Voraussetzungen für den Kindergeldbezug:

1.       Ihr seid hauptberuflich in der Ausbildung, z.B. eingeschriebener Student und jünger als 25 Jahre.

2.       Ihr überschreitet nach Abzug der Kosten nicht den Grundfreibetrag, vgl. oben.

In der Praxis kann hier eure Familienkasse im Detail anders rechnen als das Finanzamt. Werbungskosten, Studiengebühren sowie real gezahlte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung sowie eine studentische Krankenversicherung können nach unserer Erfahrung ohne Probleme in Abzug gebracht werden. Die Familienkasse für alle Eltern nicht-öffentlicher Arbeitgeber ist die der Bundesagentur für Arbeit, die (etwas versteckt) rechts in folgender Navigation grundlegende Informationen zu Einkommen und abzugsfähigen Kosten bereit hält:

Kindergeld-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit

Bei Bruttoeinkommen  deutlich über 9.000 € kann es schon zu Problemen kommen, wenn ihr in Bundesländern ohne Studiengebühren studiert. Hier müssen die Alarmglocken schrillen.

Falls ihr euch unsicher seid, fragt bei der zuständigen Familienkasse nach, bevor eine Prüfung eures Anspruchs erfolgt. Ein rückwirkender Verzicht auf Einkommen ist nicht möglich. Ihr müsst euer Einkommen vorab deckeln, damit ihr die 2.208 € nicht verliert.

3.       Achtung: Wenn ihr weniger als 12 Monate bezugsberechtigt seid (bspw. weil ihr eure Ausbildung unterbrecht oder euren 25. Geburtstag feiert) müsst ihr die Einkommensgrenze für den Berechtigungszeitraum auf den Berechtigungszeitraum runterechnen. Bei 9 Monaten Berechtigung liegt der anteilige Grundfreibetrag bei 8.004 € * 9 / 12 Monate = 6.003 €.


Es gilt grundsätzlich, ein Kind darf über das Jahr hinweg kein steuerpfichtiges Einkommen erzielen. Der oben skizzierte Grenzbetrag ist deswegen äußert wichtig. Steuern zahlt ihr Anteilung zu eurem Einkommen (14 % Eingangssteuersatz), aber das Kindergeld wird euch sofort komplett entzogen, wenn ihr nur mit einem Cent die entsprechende Schwelle überschreitet! Bruttogehaltserhöhungen für fleißige Studis, können hier schreckliche Nettobestrafungen zur Folge haben!


Geschrieben in Allgemein, UNIDOG-Beta - Metadiskussionen, Webrecherchen für Studis | 3 Kommentare »

3 Kommentare

  1. Thorben Sagt:

    super nützliche Info Danke, werde noch mal genau durchrechnen, ob ich nicht doch noch en bißel mehr für meinen Chef malochen kann.

  2. Larry_m Sagt:

    na ja, nichts wirklch neues, aber die LInks sind sinnvoll.

  3. UNIDOG Blog - Klausurstoff von Studis für Studis » Blog Archi » 8 Methoden zur Studienfinanzierung Sagt:

    [...] Kindergeld für Studenten [...]

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