Mehr Netto vom Studentenbrutto – die Krux mit den Schwellenwerten

April 1st, 2010 von hans

Was darf ich überhaupt verdienen? Und wie wirkt sich das auf mein BaFöG, meine Krankenversicherung, das Kindergeld und die Steuern aus.

Wir haben versucht, das in komprimierter Form dazustellen. Die folgende Übersicht ist keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft aber hoffentlich, eurem jeweiligen Ansprechpartner die richtigen Fragen zu stellen.


Wann muss ich Steuern zahlen?

Für jeden Deutschen gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.004 €, jeder Arbeitnehmer und kann zudem pauschal Werbekosten in Höhe von 920 € geltend machen. Auch Kosten für das Erststudium, z.B. Studiengebühren, sind als Ausbildungskosten bis zu 4000 € pro Jahr abzugsfähig.

Effektiv kann ein normaler Student, der 500 € Studiengebühren und 202,87 € Semesterbeitrag zahlt folgendes Arbeitnehmer-Einkommen steuerfrei erzielen:

8.004 € Grundfreibetrag ab 2010

+ 920 € Werbekostenpauschbetrag

+ 1.405,74 Ausbildungskosten für zwei Semester

_____________________________________________

10.329,74  €

Das entspricht einem monatlichen Verdienst von durchschnittlich: 860 €

Hinzukommen kann eine abzugsfähige Vorsorgepauschale, die sich aus den gesetzlich vorgesehenen Mindestausgaben für Haftplicht-, Lebens- und Sozialversicherungen ergibt. Ohne Rücksprache mit dem Finanzamt oder Steuerberater ist dieser jedoch für den Laien kaum berechenbar. Auch Fahrkosten können geltend gemacht werden, um der Besteuerung, auch höherer Einkommen, zu entgehen. Wer an den 10.000 kratzt, sollte daher die Investition in Beratung oder eine Steuer-Sparsoftware erwägen.






Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 1 Kommentar »

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  1. UNIDOG Blog - Klausurstoff von Studis für Studis » Blog Archi » Wann verliere ich meinen Kindergeldanspruch? Sagt:

    [...] 2.       Ihr überschreitet nach Abzug der Kosten nicht den Grundfreibetrag, vgl. oben. [...]

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