Wann muss ich mich selbst Kranken versichern?

April 1st, 2010 von hans

Ausgangssituation für die meisten Studis: Familienversichert.

Viele Studenten sind noch über ihre Eltern gesetzlich krankenversichert. Die offizielle Verdienstgrenze beträgt hier nur 360 € im Monat. Nach Einführung der 400 € -Minijobs, wurden aber auch diese von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVs) als für Familienversicherte zulässig akzeptiert.

Eure Verdienstgrenze liegt hier also bei nur 400 € (falls ihr einen Minijob) habt und bei nur durchschnittlich 360 € pro Monat, wenn ihr auf andere Art und Weise Geld verdient. 4.320 Jahreseinkommen. Sehr wenig, wie wir meinen.

Die Alternative: Ihr müsst euch studentisch krankenversichern. Das kostet in der GKV inkl. Pflegeversicherung pauschal 64,66 € pro Monat. Eine Investition, die sich rechnen kann, immerhin dürft ihr dann mehr als doppelt so viel Einkommen pro Monat erwirtschaften, ohne weitere Ansprüche zu verlieren.

Insbesondere für erfolgreiche Selbsständige / Freiberufler sowie für Werksstudenten und bezahlte Diplomandenstellen, ist die 400 – Grenze oft sehr schnell überschritten. Und wer sie einmal überschreitet, verliert für immer den Anspruch auf Familienversicherung. Eine Entscheidung, die wohl überlegt sein will.


Alternative: Private Krankenversicherung

Eine theoretische Alternative ist die private Krankenversicherung für Studenten. Diese ist je nach Leistungskatalog etwas oder erheblich teurer als die gesetzliche, bietet aber auch den Komfort „Privatpatient” zu sein.

Wir warnen: Private Krankenversicherungen gehören zu den Geschäften (im Internet) mit den höchsten Margen: Würden wir euch hier einen Versicherungsvertrag für eine private Krankenversicherung vermitteln, könnten wir mit einem einzigen Abschluss viel Geld machen. Aus genau diesem Grund zweifeln wir an der Unabhängigkeit der meisten PKG-Vergleichsseiten….


Die Entscheidung will wohlüberlegt sein:

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. (Quelle: Wikipedia.org). Die Entscheidung will also wohl überlegt sein, insbesondere, wenn ihr vor habt, eine Familie zu gründen, die über das Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung mitversichert wären. Auf der anderen Seite ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung ein Fass ohne Boden… aber das ist ein politisches Thema, das uns wahrscheinlich noch viele Jahrzehnte beschäftigt.

 





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