Und was ist mit kleinen Nebenverdiensten wie bei eBay oder auf UNIDOG.de?
April 1st, 2010 von hans
Das hängt natürlich auch hier davon ab, wie viel Geld ihr insgesamt verdient. Eine konkrete Beratung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen. Hier aber ein paar abstrakte Hinweise, nach bestem Gewissen recherchiert, jedoch ohne Gewähr. Bitte verzeiht, uns die vielen Konjunktivformulierungen.
Einmalige Einkünfte, wie z.B. bei einem Flohmarktstand oder einem Verkauf auf eBay, können grundsätzlich als Sonstige Einkünfte bei eurer Steuererklärung angegeben werden. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, weil er/sie sonst nur als Arbeitnehmer tätig ist, sollte selbst gucken, ob er/sie die oben genannten Verdienstgrenzen (Grundfreibetrag) insgesamt überschreitet. Falls ja, könnte eine Verpflichtung zur Meldung beim Finanzamt und einer Steuererklärung bestehen. Falls nein, müsst ihr wegen einem Flohmarktstand oder anderen einmaligen Einnahmen auch keine Steuererklärung machen.
Anders verhält es sich mit besonders erfolgreichen, studentischen Autoren, die Semester für Semester, 100, 200 € oder mehr verdienen. Das könnte das Finanzamt als eine freiberufliche Autorentätigkeit interpretieren. Dagegen spricht, dass dieser Lohn u.U. eure Kosten der Dokumenterstellung nicht deckt (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Ihr macht aber natürlich nichts falsch, wenn ihr, einen möglichen freiberuflichen Verdienst beim Finanzamt meldet. Es kostet euch auch keinerlei Steuern oder Abgabe, wenn ihr oben skizzierte Grenzen abzüglich aller Kosten doch nicht überschreitet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht so schwer, wie manche Eltern gerne suggerieren. Der freiberufliche Verdienst ist einmal im Jahr in der entsprechenden Zeile einzutragen… Auch bei der Familenkasse wäre die zusätzlichen Einkünfte prinzipiell zu melden.
Die allermeisten Formulare, Anlagen und Zeilen einer Steuererklärung sind für Studenten fernab des Grundfreibetrags, bzw. ohne weiteren Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitaleinkommen aber nicht relevant. Entsprechend könnt ihr m.E. die Steuererklärung auch deutlich schneller ausfüllen als z.B. einen BAföG-Antrag . (Meine letzte Steuererklärung [mit Gewerbe, Arbeitnehmereinkommen und Kapitaleinkommen] hab ich z.B. in drei Stunden geschafft).
Eine freiberufliche Tätigkeit hat u.U. auch noch weitere Vorteile, bspw. könntet ihr auch euer Arbeitsgerät (Laptop) oder ähnliches u.U. (zum Teil) von der Steuer absetzen.
Falls ihr regelmäßig noch nicht gemeldete Einkommen aus Flohmarkständen, eBay-Verkäufen oder einer Autorenschaft erzielt und keinerlei Erfahrungen mit Steuererklärungen habt, empfehlen wir, einmalig einen Steuerberater zu konsultieren. Nette Steuerberater geben euch als Studenten bestimmt auch stundenweise oder gar kostenlos Auskunft. Wer die Kosten scheut, kann auch direkt sein Finanzamt um Rat fragen.
Unabhängig von unserem Können, dürfen und werden wir Einzelfallfragen aus rechtlichen Gründen nicht beantworten! Schickt uns diesbezüglich also keine Anfragen per E-Mail, steuerliche Beratung ist in Deutschland das Privileg des Berufsstands “Steuerberater”.
Geschrieben in Allgemein, UNIDOG-Beta - Metadiskussionen, Webrecherchen für Studis | Keine Kommentare »