Zeitsparer-News: Erststudium doch nicht von der Steuer absetzbar

Oktober 31st, 2011 von Anita

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil des Bundesfinanzhofs vom August wieder aufgehoben: Die Ausgaben für das Erststudium können nun doch nicht rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden. Da haben sich deutsche Studenten zu früh gefreut. In voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend hätten die Studis die Kosten fürs Studium absetzen können, doch das hätte für den Bundeshaushalt empfindliche Steuereinbußen bedeutet.  Aus diesem Grund stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP für die “Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage”, die rückwirkend ab 2004 gelten soll.

Offizielle Begründung:  Das erste Studium sei “der privaten Lebensführung zuzuordnen”.

 

Ein Trostpflaster: Studenten, die in ihrem Job während des Studiums überdurchschnittlich viel verdienen können ihre Ausbildungskosten (z.B. hohe Studiengebühren), wie bisher als Sonderausgaben absetzen, ab 2012 wird der Maximalbetrag dafür von 4000 auf 6000 Euro erhöht.

 

Quellen: Süddeutsche Zeitung / Welt Online / Spiegel Online

 

Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 3 Kommentare »

3 Kommentare

  1. UNIDOG Blog – Klausurstoff von Studis für Studis » Blog Archi » Zeitsparer-Fokus: Studienkosten von der Steuer absetzen – zu früh gefreut Sagt:

    [...] 28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil wieder ausgehebelt! [...]

  2. Hans Sagt:

    Typisch. Nichts gönnt einem der Vater Staat! So ein Mist…

  3. GlendaWOODS Sagt:

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