Zeitsparer-Fokus: Studienkosten von der Steuer absetzen – zu früh gefreut

September 13th, 2011 von Anita

Im August hat de Bundesfinanzhof (BFH) entschieden: Die Kosten für das Erststudium können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Bisher konnten nur die Kosten eines Zweitstudiums als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10).

 

28.10.2011: Der Bundestag hat das Urteil wieder ausgehebelt!

Änderungen erfahrt ihr bei UNS!

 

Es wäre schön gewesen….

•Miete am Studienort

•Fahrtkosten

•Arbeitsmaterialien wie Computer und Fachliteratur

•Studien- und Verwaltungsgebühr, die an die Universität gezahlt werden,

 

können als vorweggenommene Werbungskosten festgestellt und bei späteren Einkommenssteuerveranlagungen berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn man von den Eltern finanziell unterstützt wird oder ein Auslandssemester macht.

 

So funktioniert’s: Als Student ohne steuerpflichtige Einkünfte reicht man in einer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt die Werbungskosten ein. Mangels eigener Einkünfte erstellt dann das Finanzamt einen Verlustvortragsbescheid. So entsteht über die Jahre ein Polster und wenn man dann später in einem Arbeitsverhältnis Steuern zahlen muss, kann man die Kosten absetzen. Wenn man bereits als Student einen steuerpflichtigen Job hat, werden die Werbungskosten ganz normal in demselben Jahr abgesetzt. Da kommt in einem Jahr schnell ein fünfstelliger Betrag zustande.

 

Thorben Wengert / pixelio.de

 

Ist man kein Studi mehr, kann man die Kosten trotzdem bis vier Jahre (bis 2007) rückwirkend geltend machen. Dabei gilt: Als Steuerpflichtiger muss ich dem Finanzamt seine Ausgaben nachweisen und das ist nicht immer einfach. Im Regelfall geschieht der Nachweis über Quittungen, Kontoauszüge und Mietverträge und die wenigsten bewahren Rechnungen für Literatur oder Arbeitsmaterialien auf.

 

! Hat man seit 2007 bereits eine Steuererklärung abgegeben, hat man leider Pech gehabt, da somit bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Werbungskosten hinreichend in Zusammenhang mit dem späteren Betätigungsfeld stehen sollten. Hat man Jura studiert und arbeitet nun als Modedesigner, könnte es sogar zur rückwirkenden Aberkennung der Werbungskosten führen.

 

 

 

Quellen: Welt Online / Reuters Deutschaland / www. bafoeg-aktuell.de / Spiegel Online

Geschrieben in Allgemein, Webrecherchen für Studis | 2 Kommentare »

2 Kommentare

  1. Cheyanna Sagt:

    Kewl you sholud come up with that. Excellent!

  2. schneider Sagt:

    letztendlich ist doch alles total teuer. es wäre schön, wenn bildung nicht so teuer wäre-
    selbst meine damalige lehrerin meinte dies.

Einen Kommentar abgeben

Bitte beachte: Die Kommentare werden moderiert. Dies kann zu Verzögerungen bei Deinem Kommentar führen. Es besteht kein Grund den Kommentar erneut abzuschicken.