Zeitsparer-News: Gerichtsurteil: Studiengebühren auch nach Studienende
August 13th, 2012 von Anita
19.07.2012: 60 Prüfungen in 20 Monaten und nebenbei noch eine Banklehre: Marcel Pohl (22) hat geschafft, wovon andere Studis nur träumen. Er hat sein Studium in Rekordzeit abgeschlossen. Bachelor und Master in vier Semestern, statt in der Regelstudienzeit von elf. Doch weil er nach seiner Exmatrikulation die Studiengebühren an die private Dortmunder Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) einstellte, wurde er von der Uni auf 3000 Euro Rückzahlung verklagt. Zu recht, wie das Amtsgericht Arnsberg (Az: 12 C 64/12) urteilte.
Die Begründung: Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den „Semesterbeiträgen“ öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter und verbindlicher Gesamtpreis für das Studium. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass Pohl die Gelegenheit zum Studium und zum Abschluss zu jeder Zeit gegeben war. Anders als ein Studienabbrecher, der nicht mehr die volle Gebührenhöhe zahlen muss, hatte Pohl die Leistungen der Uni in vollem Umfang in Anspruch genommen. Ein Kündigungsrecht sei damit auszuschließen.
Möglich wurde Pohls Turbo-Studium durch einen ausgeklügelten Plan. Zusammen mit zwei Freunden teilte er sich die zeitgleich stattfindenden Vorlesungen des dualen Studiengangs auf. Tagsüber absolvierten sie ihre Lehre, abends und am Wochenende besuchten sie Seminare an verschiedenen Standorten der mehr als 20 deutschen FOM-Zweigstellen. Danach wurde nachgearbeitet. Die Studenten rechneten sich aus, dass jeder von ihnen so nur ein Drittel der Kurse besuchen müsse. Ihre Pläne hatte das Trio zuvor mit der Studienleitung abgestimmt.
Prorektor Stefan Heinemann ist trotz des Rechtstreits von Pohls Leistungen begeistert. Doch wenn Blitz-Studenten weniger zahlen würden, müsse die Hochschule die „Normalstudenten“ höher belasten, Heinemann.
Für öffentliche Hochschulen gilt weiterhin: Wer sein Studium an einer schneller beendet als es die Regelstudienzeit vorsieht, muss keine Studiengebühren mehr bezahlen.
Quellen: Spiegel / dpa / Frankfurter Allgemeine Zeitung / Focus / Welt
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