Und was ist mit BAföG?
April 1st, 2010 von hans
BAföG ist leider ein kompliziertes Thema. Auch wenn sich die 8 Seiten BAföG-Formular mittlerweile am PC ausfüllen und ausdrucken lassen, dürfte auch das aktuelle BAföG-Formular in Sachen Nutzerfreundlichkeit sehr schlecht abschneiden. Es könnte Sinn machen, sich einen halben Tag für die Antragsstellung freizunehmen, das lokale BAföG-Amt zu konsultieren oder einen erfolgreichen Antragssteller, um Hilfe zu bitten. Denn nach einer aktuellen Studie des Normenkontrollrats (Behörde, die Empfehlungen für den Bürokratieabbau ausspricht) braucht der durchschnittliche Studi 5 Stunden und 35 Minuten zum Ausfüllen eines BAföG-Antrags. Ein weiteres Armutszeugnis der Politik: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der ausgedruckten Anträge liegt bei 54 Tagen! Die Politik will zwar nachbessern, aber das kann dauern.
Unter der Seite http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ könnt ihr euren ungefähren BAföG-Anspruch vorab innerhalb weniger Minuten berechnen lassen. Studis Online erachten wir als eine zuverlässige Quelle, da ebenfalls ein Projekt von Studis für Studis. Im Zweifel hilft aber leider nur, den BAföG-Antrag in dem für eure Hochschule zuständigen BAföG-Amt zu stellen, Das zuständige BAföG-Amt findet ihr über folgende Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php
Berechnungsgrundlage des BAföGs ist der anhand von Pauschalen berechnete Bedarf an Lebenserhaltungskosten (Grundbedarf 366 € + Pauschalen für Unterkunft, Mite, Krankenversicherung uvm.) abzüglich des studentischen Einkommen/Vermögens sowie das Einkommen der Eltern, sofern bestimmte BAföG-Grenzwerte (Freibeträge) überschritten werden.
Alle Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen innerhalb von 12 Monaten 4.800 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 400 Euro anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen.
Studierende an deutschen Hochschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.
Studi-Einkommen reduziert unterproportional die BAföG-Unterstützung
Aus diesem Grund und wegen der nur anteiligen Verrechnung von eigenem Einkommen über 400 € / Monat kann es sich unserer Meinung nach durchaus rechnen, als BAföG-Berechtigter mehr als 400 € Einkommen durch Jobs etc. zu erzielen. Ein studentische „Traumverdienst” von z.B. 800 € monatlich (siehe oben) führt laut BAföG-Rechner zu einem Abzug von 338,98 €. Ja, viel Geld, aber nur die Hälfte davon wären geschenkt. Und: Ein BAföG-Anspruch von rund 300 € zusätzlich bliebe bestehen, sofern nicht auch Einkommen der Eltern zu weiteren Abzügen führt.
Aber Achtung: “Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), soweit als Zuschuss gezahlt”, zählen zu den Bezügen, die einen Kindergeldanspruch nichtig machen können, vgl. Übersicht der Arbeitsagentur. 800 € können also schon etwas zu viel des Guten sein! Denn rund 150 € vom BAföG würden von der Familienkasse angerechnet! Das könnte zwar passen, wenn ihr auch Arbeitnehmeranteile für die Renten- und Krankenversicherung oder gar Fahrtkosten mit ansetzt. Aber wenn ihr hohe Bruttoeinkommen mit BAföG kombiniert, solltet ihr im Voraus genau nachrechnen!
Einfacher haben es Studis, die aufgrund eines hohen Elterneinkommens oder aufgrund von Ersparnissen sowieso nicht BAföG berechtigt sind. Wie sich beides auswirkt, könnt ihr vorab mit dem BAföG-Rechner klären: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Studis, bleibt ehrlich!
Ein BAföG-Betrug, Falschangaben zu dem eigenen Bedarf und Einkommen, kann sich dagegen bitter rächen. Die BAföG-Ämter haben Ihre Daten in den letzten Jahren vermehrt mit denen der Finanzämter abgeglichen. Tausende Verfahren gegen Studis, die beim BAFöG-Antrag Sparbücher, Notgroschen oder Einkommensquellen vergessen hatten, sind angängig. Vorstrafen und Rückzahlungen drohen! Das kann sich natürlich rächen. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Selbsthilfegruppe für Studis, die es mit dem BAföG nicht so genau genommen haben. Einfach mal „BAföG” zusammen mit „Betrug, Opfer oder Datenabgleich” googlen.
Studiengebühren lassen sich übrigens, anders als bei Kindergeld und Steuer, beim BAföG nicht anrechnen. Als Einkommen /Vermögen zählt dagegen nahezu alles, auch Bausparverträge etc. Die BAföG Freibetrag für eigenes Vermögen liegt aktuell bei 5.200 Euro. Wenn ihr mehr Vermögen habt, wird das angerechnet. Gegebenenfalls auch im Nachhinein, z.B. falls eure Zinserträge den Sparerfreibetrag irgendwann überschreiten, ihr euch in Widersprüche verwickelt etc. p.p.
Alle Angaben ohne Gewähr. Als Quellen für diesen und die anderen Artikel zum Studi-Nettoeinkommen dienten: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php (Bundesministerium für Forschung und Bildung), Bundesagentur für Arbeit, Studis Online, Spiegel Online, Kölner Studentenwerk, Wikipedia.org, eigene Erfahrungen mit den Behörden.
Geschrieben in Allgemein, UNIDOG-Beta - Metadiskussionen, Webrecherchen für Studis | Keine Kommentare »