Steuererklärung für Studierende – Was du wissen musst

Januar 16th, 2018 von Lisa

Auch als Student ohne Einkommen kann man eine Steuererklärung abgeben. Warum? Auf diese Weise kannst du dir viele hundert bis tausend Euros zurückholen. Denn wer als Student mehr Ausgaben als Einnahmen hat, macht einen steuerlichen Verlust. Dieser Verlust kann als Steuerbonus angesehen werden, den du dann einlöst, sobald du das erste Mal Steuern zahlst.

Als Student kannst du deine Steuererklärungen der letzten sieben Jahre rückwirkend einreichen. Dank vieler Pauschalen benötigst du meist nicht einmal viele Belege oder Quittungen. Viele Online-Tools machen die Steuererklärung heute zu einem Kinderspiel.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

  • Du hast Mieteinkünfte/Kapitaleinkünfte über  dem Steuerfreibetrag von 9.000€/Jahr
  • Dein Einkommen übersteigt 9.00€/Jahr und du beziehst dieses aus selbstständiger Arbeit
  • Du bist bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt bzw. in Steuerklasse VI
  • Du hast Steuerfreibeträge in deiner Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Du studierst dual und beziehst so dein Einkommen

Abgabefrist

Ab Anfang 2018 gibt es eine neue Abgabefrist für die Steuererklärung. Die Steuererklärung muss erst zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Machst du eine freiwillige Steuererklärung, liegt die Abgabefrist bei 4 Jahren.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Du kannst als Student grundsätzlich alle direkten Studienkosten absetzen. Aber es gibt auch Sonderausgaben, die ebenfalls für viele Studenten interessant sein könnten.

Studiengebühren

  • Studiengebühren/Beiträge
  • Seminare/Prüfungen
  • Aufnahmetests

 

Wohnung

  • Miete
  • Provision
  • Nebenkosten
  • Rundfunkgebühr
  • Stellplatz

 

Bewerbungskosten

  • Schriftliche oder Online-Bewerbung

 

Umzugskosten

  • Provision
  • Meldegebühren
  • Einbau elektrischer Geräte

 

Telefonkosten

  • Mobilfunk
  • Festnetz
  • Internet

 

Fahrtkosten

  • Fahrten zu Uni und Arbeit
  • Fahrrad
  • ÖPNV
  • PKW

 

Arbeitsmaterialien

  • Material
  • Arbeitskleidung
  • Büromöbel
  • Fachliteratur

 

Computer

  • PC/Notebook/Tablet
  • Zubehör

 

 

Weitere Kosten + Sonderausgaben, die du absetzen kannst:

 

Kontoführung

  • Gebühren für Giro/Gehaltskonto

 

Außergewöhnliche Belastung

  • Kosten für Krankheit, Arztbesuche
  • Zuzahlungen
  • Hilfsmittel wie Brille
  • Unterhaltskosten
  • Gerichtskosten

 

Sonderausgaben

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Riester-Rente
  • Kirchensteuer
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Spenden/Mitgliedschaftsbeiträge an gemeinnützige Vereine

 

 

Pauschalen

2016 wurde das Verfahren der Steuererklärung für Studenten beim Finanzamt geändert bzw. vereinfacht. Die meisten Beträge kann man nun über Pauschalen angeben. Zum Beispiel gibt es folgende Pauschalen:

  • Umzugkosten 734€
  • Telefonkosten 20€ mtl.
  • Arbeitsmaterial 110€
  • Fahrtkosten 0,30€ pro Kilometer
  • Kontoführung  16€
  • Uvm.

Wie mache ich meine Steuererklärung?

Alles schön und gut, aber wie geht das denn nun mit der Steuererklärung? Viele Studenten schrecken davor zurück, weil sie absolut keine Idee davon haben, wie man anfangen soll und was man alles braucht. Dabei ist es gar nicht so schwer. Checke aber bevor du startest unbedingt ab, welches Finanzamt für dich zuständig ist.

Vor einigen Jahren war die Steuererklärung noch mit weit mehr Arbeit verknüpft. Man musste sich beim Finanzamt grüne Steuerformulare holen und diese per Hand ausfüllen. Heute ist das nicht mehr so. Es gibt Vordrucke auf den Internetseiten der Finanzämter, die du ganz leicht runterladen kannst. So spart man sich schonmal den Gang zum Finanzamt. Wer seine Steuererklärung rein elektronisch machen möchte, der kann auch das tun. Du kannst die entsprechenden Formulare direkt in der Software des Finanzamtes bearbeiten und einreichen. Alternativ gibt es auch viele andere Programme und Online-Tools, die einem das Leben erleichtern.

Sobald du dich für eine Methode entschieden hast, musst du deine Unterlagen zusammen suchen und kannst dich ans Ausfüllen der Formulare machen. Da es als Student viele Pauschalen gibt, wirst du nicht viele Belege benötigen. Nachdem du die Formulare ausgefüllt hast, bist du auch schon fertig. Du kannst deine Steuererklärung abgeben.

Was du auf jeden Fall brauchst:

  • Steuer-Identifikations-Nummer (ID)
  • Bankverbindung
  • Lohnsteuerbescheinigung

Obwohl es Pauschalen gibt, macht es Sinn, so viele Belege wie möglich aufzuheben. Denn das Finanzamt kann jederzeit einen Nachweis verlangen. Hast du den Beleg dann nicht da, wird dir das Geld wieder aberkannt.

Diese Belege solltest du parat haben:

Nachweise Studium

  • Gezahlte Studiengebühren bzw. Semesterbeiträge
  • Kosten für die Fahrt zur Uni bzw. Bibliothek
  • Kosten Auslandssemester
  • Quittungen für Materialien wie Notebook oder Bücher

Nachweise Arbeit

  • Fahrtkosten
  • Gehaltsabrechnungen
  • Bewerbungskosten, Dienstreisen
  • Arbeitskleidung, Fachliteratur, Weiterbildung
  • Berufsbedingter Umzug, berufsveranlasste Telefonkosten
  • Kosten Arbeitszimmer
  • Gezahlte Beträge Verbände, Gewerkschaften

Nachweise Versicherung

  • Beitrag Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Riester-Rente

Nachweise Wohnung

  • Dienstleistungen im Haushalt (z.B. Reinigung)
  • Leistungen Handwerker (z.B. Renovierung, Modernisierung, Erhaltung)
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Betriebskostenabrechung

Weitere wichtige Nachweise

  • Alle Einkünfte
  • Arzt/Krankenhauskosten
  • Steuerberatungskosten
  • Kirchensteuerbeiträge
  • Anwaltskosten
  • Zuzahlungen (z.B. bei Brille)

Wann bekomme ich das Geld wieder?

Es gibt in Deutschland keine Frist, innerhalb der das Finanzamt die Steuererklärung bearbeiten muss. In der Regel dauert die Bearbeitung aber vier Wochen bis sechs Monate. Es kommt auf die Komplexität der Erklärung an. Hat das Finanzamt viele Rückfragen und will mehr Nachweise, dauert es natürlich länger. Da es sich aber bei Studenten-Steuererklärungen in der Regel um eher einfache Werke handelt, musst du hoffentlich nicht allzu lange warten!

Wir hoffen sehr, dass wir dir mit diesem Beitrag ein wenig helfen konnten, das Konstrukt Steuererklärung zu durchschauen. Ob du neben der Uni arbeitest oder nicht, meist lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben!

Kleiner Tipp: Überprüfe vorab, wie viel Geld du ungefähr zurückbekommst, ob es sich also für dich bezahlt macht. Dazu gibt es online viele kostenlose Anbieter, bei denen du wie bei einer Steuererklärung deine Daten eingeben kannst und eine Schätzung erhälst. Warum also nicht mal probieren?

 

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Frohes Neues! Unser Ausblick für 2018

Januar 5th, 2018 von Lisa

Wir wünschen euch nur das Beste für das Jahr 2018. Möget ihr verschont bleiben von 8 Uhr Pflichtveranstaltungen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder die ein oder andere Änderung, die unter anderem das Studentenleben betrifft. Ein paar dieser Änderungen stellen wir euch hier vor.

Kleine Erhöhungen beim Kindergeld

2018 wird das Kindergeld um 2€ angehoben. Das ist zwar nur eine kleine Erhöhung, wir meinen aber: Besser als nix!

Das bedeutet in Zahlen:

Für die ersten beiden Kinder: 194€/Monat
Für das dritte Kind: 200€/Monat
Für jedes weitere Kind: 225€/Monat

Lockerungen beim Geoblocking

Geoblocking? Was ist das denn? Naja, hast du schonmal versucht im Urlaub am Strand oder beim Auslandssemster den Fußball-Stream der ARD anzusehen? Oder die liebste Netflix Serie auf Deutsch? Wer in Deutschland einen kostenpflichtigen Streamingdienst (Musik, Videos, Fernsehangebote) abonniert hat, konnte diesen bisher nur innerhalb Deutschlands abrufen. Doch ab April 2018 kann jeder Nutzer seinen Online-Dienst auch im EU-Ausland nutzen. Gute Neuigkeiten also für alle Serienjunkies!

Netzwerkdurchsuchungsgesetz – Weniger Hass im Netz?

Seit dem 1. Januar 2018 ist nun das Netzwerkdurchsungsgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass Anbieter sozialer Netzwerke (Facebook, Youtube, Twitter usw.) verpflichtet sind, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu entfernen bzw. zu sperren, nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen geprüft sein. Bei Verstößen drohen den Anbietern Bußgelder in Millionenhöhe. Heißt das jetzt, dass wir 2018 weniger Hass im Internet lesen müssen? Ist das schon ein Eingriff in die Meinungsfreiheit? Sagt es uns gerne in den Kommentaren!

Linke, Grüne und FDP sind bereits für die Abschaffung des neuen Gesetzes. Es besteht die Angst, dass schon leicht anstößige oder satirische bzw. kritische Beiträge aus Angst vor hohen Strafen vorsichtshalber gelöscht werden.

 

 

Abgabetermin Steuererklärung

Ab Anfang 2018 gibt es eine neue Abgabefrist für die Steuererklärung. Auch Studenten sollten sich mit diesem Thema auf jeden Fall auseinandersetzen. Holt euch den Studienbeitrag, Mietkosten uvm. wieder. Die Steuererklärung muss erst zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, hat sogar bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

 

Mutterschutz – Jetzt auch für Studentinnen

Ab dem Jahr 2018 haben auch Studentinnen und Schülerinnen einen Anspruch auf Mutterschutz. Das heißt, dass sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von Pflichtveranstaltungen befreit sind.

 

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